Sach- und
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Einladung zur Jahreshauptversammlung
des KGV „Gartenfreunde Süd“e.V.
Werte Vereinsmitglieder,
hiermit laden wir Sie zur Jahreshauptversammlung
am Sonnabend, den 07.12.2024 um 10.00 Uhr, im Vereinshaus ein.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Bestätigung der Tagesordnung
- Geschäftsbericht des Vorstandes
- Kassenbericht des Vorstandes
- Bericht der Kassenprüfer
- Diskussion zu den Berichten
- Behandlung gestellter Anträge
- Beschlussfassung:
- über die Entlastung des Vorstandes
- über die Entlastung der Kassenführung
- über den Finanzplan 2025
- über die Durchführung der Vereinsarbeit 2025
- über den Kulturplan 2025
- Verabschiedung ausscheidender Vorstandsmitglieder
- Berufung Wahlleiter
- Neuwahl Vorstand
- Neuwahl Kassenprüfer
- Vorstellung/ Schlusswort des neu gewählten Vorstandes
Anträge an die Mitgliederversammlung können in schriftlicher Form bis 22.11.2024 beim Vorstand eingereicht werden. Bitte nutzen Sie auch unsere Sprechzeiten:
07.10.2024 16:00Uhr und 04.11.2024 16:00.
Euer Vorstand
gez. Becker, J. gez. Garay, T.
1.Vorsitzender 2.Vorsitzender
Zusatz:
Für die Neuwahlen des Gartenvorstandes des KGV „Gartenfreunde Süd e.V.“ werden nachfolgende Funktionen für die Bewerbung ausgehangen:
⦁ Geschäftsführender Vorstand:
⦁ 1. Vorsitzender
⦁ 2. Vorsitzender
⦁ Schatzmeister
⦁ Schriftführer
⦁ Erweiterter Vorstand:
⦁ Vorsitzender Elektrokommission
⦁ Vorsitzender Wasserkommission
⦁ Vorsitzender Fachberater
⦁ Kulturbeauftragter
⦁ Arbeitseinsatzleiter
⦁ Revisionskommission:
⦁ Vorsitzender Revisionskommission
⦁ 1. Mitglied Revisionskommission
⦁ 2. Mitglied Revisionskommission
Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich bis zum 22.11.2024 an den Vorstand.
gez. Joachim Becker gez. Thomas Garay
1.Vorsitzender 2. Vorsitzender
Leipzig 14.09.2024
Privater Anbau von Cannabispflanzen im Kleingarten
Mit dem Cannabisgesetz (kurz: CanG) wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert. Diese Grundsatzentscheidung ist im Eckpunktepapier vom 12. April 2023 für ein 2-Säulen-Modell zur kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene festgehalten.
Liebe Mitglieder,
unser Kleingartenverein ist keine Anbauvereinigung.
Der Anbau ist lediglich im eigenem, direkten Wohnumfeld (Wohnung, Keller, Balkon), und in Anbauvereinigungen erlaubt. Er unterliegt strengen Anbauregeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Nach Inkrafttreten des CanG möchten wir darauf hinweisen, dass der private Anbau von bis zu 3 Pflanzen p.P. in Kleingartenanlagen grundsätzlich NICHT erlaubt ist.
Wir bitte um Berücksichtigung und Verständnis.
Bei Fragen oder Problemen stehen wir Euch jederzeit zur Verfügung.
Euer Vorstand
Sehr geehrte Gartenfreunde,
aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass die für die Arbeitseinsätze des Vereines aufgestellten Container ausschließlich für den Verein und nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind. Sollte der Container nach Abschluss des Arbeitseinsatzes ( nach 13 Uhr ) nicht vollständig gefüllt sein, kann nach Rücksprache mit dem Arbeitseinsatzleiter, Roland Gierth, bzw. mit dem Vorstand noch privater Grünschnitt entsorgt werden. Vor dieser Zeit bzw. ohne Absprache ist jegliche Entsorgung zu unterlassen. Wir behalten uns vor, unsachgemäße Entsorgungen den entsprechenden Gartenfreunden in Rechnung zu stellen, da die Kosten für den Container der Verein trägt.
Wir bitten um Beachtung !!!
Der Vorstand |